Vaterschaftsurlaub – 10 Fragen

10 Fragen zum Vaterschaftsurlaub

Die Zeiten, in denen der Vater bei der Geburt seines Kindes gerade mal einen freien Tag bekam, sind endlich vorbei. Mit der Einführung des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs haben alle Väter die Möglichkeit, mehr Zeit mit dem Baby zu verbringen, im neuen Familienalltag anzukommen und die Partnerin zu unterstützen, damit sie sich von der Geburt erholen kann. Doch wie sieht das eigentlich organisatorisch aus? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Haben alle Väter Anrecht auf Vaterschaftsurlaub?

Die kurze Antwort lautet: Fast alle. Denn bei einer Adoption gibt es keinen Urlaub.

Die ausführliche Antwort lautet: Sie haben Anrecht auf einen Vaterschaftsurlaub, wenn

  • Ihr Kind nach dem 31.12.2020 zur Welt kommt.
  • Sie der „rechtliche“ Vater des Kindes sind, also wenn Sie mit der Mutter verheiratet sind, die Vaterschaft anerkannt haben oder ein Gerichtsurteil die Vaterschaft bestätigt.
  • Sie angestellt oder selbständig erwerbend sind, Zivil- oder Militärdienst leisten, arbeitslos sind und Taggelder oder Arbeitslosengeld beziehen, wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und Taggelder einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen oder gegen einen Barlohn im Betrieb Ihrer Ehefrau mitarbeiten.
  • Sie in den neun Monaten vor der Geburt obligatorisch bei der AHV versichert waren und in dieser Zeit während mindestens fünf Monaten erwerbstätig waren.

 

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? 

Wenn Sie Vollzeit berufstätig sind, haben Sie zehn Urlaubstage zugute. Sie können entweder 14 Tage (zehn Arbeitstage inkl. Wochenenden) am Stück oder einzelne freie Arbeitstage beziehen.

Wie viel Geld erhalte ich während des Vaterschaftsurlaubs?

Die Entschädigung beträgt 80 % Ihres durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, maximal jedoch 196 Franken pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub werden 14 Taggelder ausbezahlt, also maximal 2744 Franken. Nehmen Sie Ihren Urlaub wochenweise, werden Ihnen pro Woche sieben Taggelder ausbezahlt. Nehmen Sie einzelne Tage frei, bekommen Sie nach jeweils fünf entschädigten Tagen zusätzlich zwei Taggelder für das Wochenende.

Wird die Vaterschaftsentschädigung automatisch ausbezahlt? 

Nein, die Vaterschaftsentschädigung muss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden. Sofern Sie angestellt sind, wird die Personalabteilung dies für Sie erledigen. Da Sie Lohnempfänger sind, wird die Entschädigung in diesem Fall an den Arbeitgeber ausbezahlt. In allen anderen Fällen müssen Sie das Geld bei der Ausgleichskasse beantragen und diese zahlt es Ihnen direkt aus.

Beginnt der Urlaub gleich nach der Geburt?

Wenn das Baby da ist, haben Sie sechs Monate Zeit, um den Vaterschaftsurlaub zu beziehen. Sie können ihn also auch später antreten, beispielsweise dann, wenn Ihre Partnerin vom Spital nach Hause kommt oder wenn die Schwiegereltern, die in den ersten Wochen bei Ihnen waren, wieder abgereist sind. Urlaubstage, die Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt nicht in Anspruch genommen haben, gehen verloren.

Urlaub am Stück oder aufteilen? 

Das hängt natürlich ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Falls Sie Menschen in Ihrem Umfeld haben, die Sie nach der Geburt unterstützen können und wollen, ist es sinnvoll, den Vaterschaftsurlaub über mehrere Wochen aufzuteilen. Sind Ihre Partnerin und Sie ganz auf sich alleine gestellt, ist es von Vorteil, wenn Sie eine oder zwei Wochen am Stück zu Hause sind. Ob Sie sich nun für die eine oder die andere Option entscheiden, wichtig ist auf jeden Fall, dass Ihre Partnerin sich nach der Geburt gut erholen kann. Die wenigen Tage im Spital sind dazu meist nicht ausreichend.

Werden mir die Ferien gekürzt, wenn ich nach der Geburt zu Hause bleibe? 

Nein, der Vaterschaftsurlaub steht Ihnen zusätzlich zu den üblichen Ferien zu. Der Arbeitgeber darf Ihnen Ihr Ferienguthaben also nicht kürzen.

Was passiert bei einer Kündigung? 

Sollte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflösen, bevor Sie den ganzen Vaterschaftsurlaub bezogen haben, verlängert sich die Kündigungsfrist um die Anzahl verbleibender Urlaubstage.

In meiner Firma hatten Väter schon vorher Anrecht auf längeren Urlaub. Wird dieser nun gekürzt? 

Den Firmen steht es weiterhin frei, ihren Mitarbeitern einen Urlaub zu gewähren, der über das gesetzlich vorgeschriebene Mass hinausgeht. War Ihre Firma schon vor der Einführung des Vaterschaftsurlaubs grosszügig, wird sie nun wohl kaum knausern. Die konkrete Umsetzung der neuen Regelung kann aber natürlich je nach Arbeitgeber unterschiedlich sein.

Muss ich den Vaterschaftsurlaub überhaupt beziehen?

Der Vaterschaftsurlaub ist freiwillig, Sie können ganz oder teilweise darauf verzichten. Allerdings tun Sie weder sich selbst noch Ihrer Familie einen Gefallen, wenn Sie sich diese kostbare Zeit mit dem Neugeborenen nicht nehmen. Und auf gar keinen Fall sollten Sie sich von irgendjemandem weismachen lassen, dass es ohne Sie bei der Arbeit nicht geht. Sie haben das Recht, in diesen Tagen ganz für Ihre Familie da zu sein.

 

Quelle: swissmom.ch

 

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