Infos betreffend Quarantäne bei Reisen in Risikoländer

Liebe Mitarbeiter, liebe Mitarbeiterinnen

Gemäss Bundesrat müssen sich seit dem 06. Juli 2020 alle Personen, welche aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen – unverzüglich nach Einreise – für 10 Tagen in Quarantäne begeben. Alle Personen, welche aus einem Risikogebiet einreisen, müssen sich ausserdem innert 2 Tagen bei den kantonalen Behörden melden/registrieren.

Es besteht eine Quarantänepflicht (dies ist nicht nur eine Empfehlung)! Wer die Meldepflicht nicht befolgt d.h. sich nicht innert 2 Tagen nach Einreise bei den kantonalen Behörden meldet, und wer sich der Quarantäne entzieht, wird mit Bussen bis max. CHF 10’000.- bestraft.

Die Meldung an die kantonalen Behörden können Sie via Online-Formular tätigen. Die Links für die Kantone Bern und Freiburg finden Sie hier:

Online-Meldeformular Kanton Bern

Online-Meldeformular Kanton Freiburg

Die Liste der betroffenen Gebiete wird regelmässig aktualisiert und können Sie unter dem Link « Risikogebiete» abrufen. Falls Sie die Infos in einer anderen Sprache benötigen, hat der Bundesrat diese in diverse Sprachen übersetzt – hier auch dieser Link «Infos in diversen Sprachen».

Wichtig ist ausserdem zu wissen, dass während der Quarantäne, nach Aufenthalt in einem Risikogebiet, keine Erwerbsersatzentschädigung bezahlt wird.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und Ihre Mitarbeit.

 

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