Einfacher, flexibler, schneller: Ab September gelten bei temptraining neue Regeln

Der Weiterbildungsfonds temptraining möchte Temporärarbeitenden einen attraktiven Service bieten. Dazu gehören gemäss Umfragen mit Temporärarbeitenden einfache Abläufe, kurze Wartefristen und zeitliche Flexibilität bei der Antragstellung. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, hat temptraining sein Reglement und seine Prozesse überarbeitet und ein neues Webportal entwickelt.

Der Weiterbildungsfonds temptraining unterstützt Temporärarbeitende finanziell bei Weiterbildungen. Im Jahr 2022 hat temptraining über 14 000 Weiterbildungsgesuche bewilligt und rund 12,6 Millionen Franken an Weiterbildungsbeiträgen ausbezahlt.

Weiterbildung

Weiterbildung stärkt Temporärarbeitende und Branche. Auch andere Branchenfonds bieten Unterstützung für Weiterbildungen an. Eine Besonderheit von temptraining ist, dass der Fonds Weiterbildungen in diversen Bereichen unterstützt – etwa in der Pflege, in der Gastronomie, im Bau oder in der Industrie. Temporärarbeitende können sich in ihrem aktuellen Tätigkeitsgebiet aus- oder weiterbilden oder sich für einen neuen Bereich umschulen.

Über 400 000 Menschen arbeiten in der Schweiz pro Jahr temporär und können vom Weiterbildungsfonds profitieren. Temporärarbeitende, die sich weiterbilden, fördern und erhalten damit ihre eigene Arbeitsmarktfähigkeit. Gleichzeitig stärken sie die Branche, die von kompetenteren Fachkräften profitiert.

Weiterbildung: temptraining mit neuem Reglement und Webportal

Damit Weiterbildungen von temptraining finanziell unterstützt werden, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. Fördergelder werden ausgezahlt, nachdem Temporärarbeitende oder Personalvermittlerinnen und -vermittler einen Antrag gestellt haben und temptraining diesen bewilligt hat.

Um die Weiterbildung von Temporärarbeitenden zu fördern, möchte temptraining die Einreichung von Gesuchen attraktiv gestalten. Für Temporärarbeitende sind dabei unter anderem folgende Punkte wichtig: einfache Prozesse, die rasche Beantwortung von Gesuchen, zeitliche Flexibilität bei der Gesuchstellung sowie Transparenz, etwa über das eigene Weiterbildungsguthaben.

Diese Punkte tauchten seit 2021 in allen temptraining-Quartalsumfragen mit Temporärarbeitenden auf. Eine Umfrage unter Personalverleihern lieferte ähnliche Resultate. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden und seinen Service zu verbessern, hat der Weiterbildungsfonds temptraining sein Reglement und seine Prozesse überarbeitet und ein neues Webportal zur einfacheren Gesuchseinreichung entwickelt.

Änderungen für einen attraktiveren Service

Ab 1. September 2023 gilt das neue Reglement und steht das neue Webportal zur Verfügung. Die wichtigsten Neuerungen sind folgende:

Neues stufenloses Budgetsystem. Bisher war das Budgetsystem von temptraining über Stufen geregelt. Aus der Spanne, in der sich die geleisteten Arbeitsstunden von Temporärarbeitenden bewegten, ergab sich ihr Anspruch auf Weiterbildungszahlungen. Das neue Reglement sieht ein stufenloses Budgetsystem vor. Für jede geleistete Arbeitsstunde werden Temporärarbeitenden 5.68 Franken auf ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben. Ab 88 Arbeitsstunden innerhalb von zwölf Monaten können Temporärarbeitende ihr Weiterbildungsguthaben einsetzen.

Kurspauschalen für Arbeitssicherheitskurse. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Gesuche für Arbeitssicherheitskurse bei temptraining stetig gestiegen. Nur 2022 gab es einen kleinen Rückgang. Doch auch 2022 waren fast die Hälfte aller eingereichten Gesuche bei temptraining Arbeitssicherheitsgesuche. Um den administrativen Aufwand rund um diese gefragten Kurse zu senken, werden Arbeitssicherheitskurse neu pauschal vergütet und dem persönlichen Konto der Temporärarbeitenden nicht belastet. temptraining zahlt für Arbeitssicherheitskurse 500 Franken pro Tag bzw. 250 Franken pro Halbtag. Zeitlich flexible Antragseinreichung. Temporärarbeitende können ihre Weiterbildungen neu flexibler einreichen. Sie können Weiterbildungen bis zu zwölf Monate rückwirkend oder im Voraus beantragen.

Pauschalentschädigungen. Zusätzlich zu den Weiterbildungskosten hat temptraining bisher auch Entschädigungen für Lohnausfall, Verpflegungsspesen, Reisespesen und Unterkunftsspesen übernommen. Auch hier hat temptraining seine Regeln zugunsten der Temporärarbeitenden vereinfacht.

Neues Webportal. Zusätzlich zu den Neuerungen in seinem Reglement stellt temptraining ab September 2023 ein neues Webportal zur Verfügung. Über dieses Portal können Temporärarbeitende ihre Anträge auf Weiterbildung einfacher ein- und allfällige fehlende Unterlagen nachreichen. Der Antragsprozess wird teilautomatisiert, was die Wartezeiten für Temporärarbeitende verkürzt. Ausserdem können Temporärarbeitende im Webportal nach anerkannten Kursangeboten stöbern und jederzeit ihr Weiterbildungsguthaben einsehen.

Quelle: https://www.hrtoday.ch/de/article/einfacher-flexibler-schneller-ab-september-gelten-bei-temptraining-neue-regeln

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