Aufgrund des zunehmenden Flexibilitätsbedürfnisses liegen flexible Arbeitsformen wie die Temporärarbeit im Trend. Immer wieder kursieren jedoch Befürchtungen betreffend Lohnungleichheit und übermässiger Überstunden. Das jüngste White Paper von swissstaffing beschäftigt sich mit diesen Fragen und belegt statistisch, dass diese Wahrnehmung nicht zutrifft.
Die Arbeitsbedingungen von Temporärmitarbeitenden werden anhand der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) analysiert, wobei Löhnen und Überstunden ein besonderes Augenmerk gilt. Diese beiden Punkte werden in den Medien und der Politik hinsichtlich etwaiger Ungleichheiten intensiv diskutiert – meist anhand negativer Einzelbeispiele. Das neue White Paper hilft, solche Thesen aufgrund statistischer Fakten zu erörtern, um unnötige Regulierungen zu vermeiden. Denn potenzielle Beschränkungen der Temporärarbeit haben einen hohen Preis: Arbeitslose könnten länger arbeitslos bleiben, sich die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen verringern und flexible Arbeitskräfte in weniger sichere Arbeitsmodelle wie die Selbstständigkeit, Subunternehmertum oder gar in die Schattenwirtschaft gedrängt werden. Die zuletzt genannten Arbeitsformen bergen für Arbeitnehmende viel mehr Risiken als Temporärarbeit.
Repräsentative Erhebung zur Erwerbsstruktur
Das White Paper stützt sich auf Daten der SAKE. Ziel der Erhebung ist die Informationsbereitstellung zur Schweizer Erwerbsstruktur. Jedes Jahr werden 120’000 Arbeitskräfte befragt, um die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt nachzuvollziehen und Informationen zum sozioökonomischen Hintergrund verschiedener Arbeitskräfte bereitzustellen. Durch die Abbildung aller Sprachregionen, verschiedener Altersgruppen, Bildungsstufen sowie zugewanderter Arbeitskräfte ist die Erhebung repräsentativ.
Statistische Analysen zeigen Lohngleichstellung auf
Für die Analyse bedient sich das White Paper ähnlicher statistischer Methoden wie sie zur Berechnung von Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern verwendet werden. So wurde zunächst ein Jahreslohnvergleich durchgeführt ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Hintergründe von Temporärarbeitenden und Festangestellten. Die Daten zeigen eine negative Lohndifferenz zwischen den beiden Gruppen. Dieser Vergleich ist jedoch nicht fair, da sich Temporärmitarbeitende und direkt Beschäftigte von Einsatzbetrieben auf vielfältige Weise unterscheiden – beispielsweise hinsichtlich ihres Ausbildungsstands, ihrer Führungsverantwortung und allgemeinen Berufserfahrung. Werden solche Einflüsse beim Lohnvergleich berücksichtigt, zeigt sich, dass Temporärmitarbeitende in etwa gleich viel verdienen wie direkt Beschäftigte eines Einsatzbetriebs. In einem letzten Schritt wird festgestellt, ob Temporärmitarbeitende und direkt Beschäftigte einen befristeten oder unbefristeten Vertrag haben. Berücksichtigt man das, zeigt sich, dass Temporärmitarbeitende deutlich mehr verdienen.
Weniger Überstunden bei Temporärmitarbeitenden
Nebst den Löhnen richtet das White Paper ein Augenmerk auf Überstunden. Ähnlich wie bei den ersten Ergebnissen werden die durch Temporärmitarbeitende geleisteten Überstunden mit jenen von Festangestellten verglichen.
Die Ergebnisse zeigen, dass Temporärmitarbeitende seltener Überstunden leisten als ihre festangestellten Kollegen und sie zudem eher für den Zusatzaufwand entlohnt werden. Lediglich 28 Prozent der Temporärmitarbeitenden leisten häufig Überstunden. Bei den Direktbeschäftigten und Selbstständigen sind es dagegen rund 40 Prozent. Abbildung 1 belegt, wie Arbeitnehmende Überstunden kompensieren. So können Direktbeschäftigte Überstunden in flexible Arbeitszeiten oder Ferien umwandeln, während Temporärmitarbeitende normalerweise finanziell entschädigt werden. Letztere werden zudem häufiger für Mehrarbeit entschädigt als Direktbeschäftigte. Nur 6 Prozent der Temporärmitarbeitenden geben an, keine Entschädigung für Überstunden erhalten zu haben. Bei den direkt Beschäftigten ist dieser Anteil mit 13 Prozent doppelt so hoch. Selbstverständlich wäre ein höherer Freizeit- oder Ferienausgleich aus gesundheitlichen und sozialen Gründen auch für Temporärmitarbeitende erstrebenswert. Es könnte also ein gemeinsames Ziel der Sozialpartner sein, das in einem nächsten GAV leichter möglich zu machen.
Quelle: www.swissstaffing.ch