Weiterbildungsangebot für Temporärarbeitende
Zeitgleich mit der Einführung des GAV Personalverleih startete der Weiterbildungsfonds «temptraining» seine Erfolgsgeschichte. Er stellt Mittel für Temporärarbeitende zur Verfügung, damit sich diese mit ausgesuchten Weiterbildungen entwickeln können.
Seit 2012 bewilligte der Weiterbildungsfonds «temptraining» über 65’000 Weiterbildungsgesuche und zahlte rund 74 Millionen Franken aus. Sein Ziel: Weiterbildungen für möglichst viele Temporärarbeitende zu fördern.
Gesuchsteigerung durch Prozessverbesserung
Der Digitalisierungsprozess bei «temptraining» verbesserte in den vergangen fünf Jahren kontinuierlich die Abläufe. So konnte die Papier- und E-Mail-Flut mit Einführung des neuen, attraktiven Webportals im November 2020 beseitigt werden. Es erlaubt Temporärarbeitenden wie auch Personalverleihern, ihre Unterlagen per Mausklick an «temptraining» einzureichen, den aktuellen Status abzufragen und Zahlungsunterlagen für bewilligte Gesuche hochzuladen.
Selbstevaluation garantiert hohe Qualität
Um eine nachhaltig hohe Qualität sicherzustellen und ein breiteres Bildungsangebot anzubieten, akzeptiert «temptraining» weitverbreitete Qualitätsmanagement-Modelle im Bildungsbereich der Schweiz und von Europa – wie ISO, EFQM, Q2E und eduQua. Zusätzlich fordert «temptraining» eine Selbstevaluation der Bildungsanbieter. Diese wird als Webumfrage verschickt. Die Teilnahme daran ist Voraussetzung, um im Bildungsverzeichnis von «temptraining» aufgeführt zu werden. In regelmässigen Abständen misst «temptraining» zudem die Kundenzufriedenheit. Die Umfrage vom Dezember 2020 verzeichnete eine gute Rücklaufquote und ermutigende Resultate: Ein Grossteil der Teilnehmenden war zufrieden mit der Qualität der gewählten Weiterbildungsangebote. So wurde die Kompetenz der Lehrpersonen im Schnitt mit 4,4 von maximal 5 Punkten bewertet. Ebenso empfahlen 87 Prozent der Teilnehmenden die Weiterbildung aktiv oder passiv weiter. 89 Prozent der Kunden gaben zudem an, die Services von «temptraining» aktiv oder passiv weiterzuempfehlen.
Quelle: hrtoday.ch