Die Kantone sind unterschiedlich grosszügig, wenn es um Steuerabzüge in Corona-Zeiten geht. Einige nehmen es ganz genau.
Kann ich bei den Steuern die Kosten des neuen Bürostuhls fürs Homeoffice abziehen? Und was ist mit dem Streckenabonnement oder den Kilometerkosten beim Auto in Zeiten von Corona? Diese Fragen stellen sich jetzt, wo vielerorts die Steuererklärung für das vergangene Jahr ansteht. In jedem Kanton gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Es zeigen sich allerdings zwei Gruppen.
Die Pragmatiker: Abzüge wie immer
Abzüge machen, als ob es kein Corona gegeben hätte: Diesen pragmatischen Weg gehen viele Kantone. Angestellte (unselbständig Erwerbende), die wegen der Pandemie 2020 vor allem im Homeoffice arbeiten mussten, können trotzdem die Fahrkosten abziehen, als ob sie jeden Tag ins Büro gefahren wären.
Das Gleiche gilt für Pendler beim bereits gekauften ÖV-Abo, den Kosten für die auswärtige Verpflegung und den Pauschalabzug für Berufskosten. Die Höhe der jeweiligen Abzüge variiert aber stark von Kanton zu Kanton.
Der Aufwand für die Überprüfung und Abrechnung der effektiven Tage im Homeoffice wären zu gross, begründet ein Steueramtschef im Gespräch. Ein Arbeitgeber müsse nicht ausweisen, wie viele Tage seine Mitarbeitenden daheim gearbeitet hätten. Die Steuerbehörden könnten dies deshalb gar nicht nachprüfen. Zudem sei dieses Vorgehen auch für die Arbeitnehmenden beim Ausfüllen der Steuererklärung am einfachsten.
Bei dieser «pragmatischen Lösung» gehen die kantonalen Steuerbehörden davon aus, dass die Steuerzahlenden im Gegenzug keine Abzüge für die Einrichtung des Homeoffice geltend machen können. Diese seien bereits in der Berufskostenpauschale enthalten, welche meist höher sei als die Ausgaben für eine Büroeinrichtung daheim.
Die Exakten: Nachweis verlangt
Nur wenige Kantone beharren darauf, dass die Arbeitnehmenden die tatsächlichen Ausgaben ausweisen. St. Gallen und Graubünden verlangen die Auflistung der effektiv zur Arbeit gefahrenen Auto-Kilometer für den Abzug. Auch die auswärtige Verpflegung kann nur für jene Tage verrechnet werden, die man nicht im Homeoffice verbracht hat. Die Steuerabzüge in den beiden Ostschweizer Kantonen werden dieses Mal wohl tiefer ausfallen.
Der Kanton Graubünden habe bereits in der Vergangenheit nur jene Abzüge gewährt, die tatsächlich entstanden seien. Für die Tage im Homeoffice könnten grundsätzlich keine Abzüge für Arbeitsweg und Verpflegung gemacht werden, wird Verantwortlicher aus der Bündner Steuerverwaltung in der «Südostschweiz» zitiert.
Allerdings: Der Kanton St. Gallen kommt den Steuerzahlenden wie bisher in anderen Bereichen entgegen. Der Abzug für die Fremdbetreuung der Kinder ist zum Beispiel höher als in umliegenden Kantonen. Und für Abzüge der Krankheitskosten gilt eine tiefere Hürde.
Die kleinen Unterschiede
In jedem Kanton bestehen neben den bereits erwähnten grösseren Abweichungen weitere kleinere Unterschiede. Vor allem, wenn es um die Abzüge für die Fahrtkosten des Arbeitswegs geht. Viele Leute haben während der Pandemie das Auto statt Bus und Bahn benutzt. Wie viel man im Einzelfall dafür «verrechnen» kann in der Steuererklärung, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Auch die auswärtige Verpflegung wird unterschiedlich behandelt.
Die meisten kantonalen Steuerämter haben auf ihren Websites Merkblätter zu den Spezialregelungen wegen Corona aufgeschaltet.
Freiburger Corona-Rabatt
Eine Besonderheit gilt im Kanton Freiburg für die nächste Steuerperiode. Für das Jahr 2021 gewährt der Kanton wegen der Auswirkungen der Pandemie allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einen Rabatt von zwei Prozent auf die Kantonssteuer. Diese temporäre Senkung der Einkommensteuer hat das Kantonsparlament beschlossen.
Quelle: www.srf.ch